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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB des Boardinghauses Living Hallertau

Boardinghaus
Living Hallertau GmbH
Lindenstraße 8, 84104 Rudelzhausen
Deutschland

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern und Appartements zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Living Hallertau GmbH (nachfolgend auch als „Beherbergungsbetrieb“, „Betrieb“, „Gastgeber“ und „Unterkunft“ genannt). 
1.2 Die Unter-und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betriebs. 
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde. 

 

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung


2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Betrieb steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. 
2.2 Vertragspartner sind Living Hallertau GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Betrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 
2.3 Die Unterkunft haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leitungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gastgebers zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Beherbergungsunternehmen rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich großen Schadens hinzuweisen. 
2.4 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.   
2.5 Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Unterkunft auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsabmahnung und positiver Vertragsverletzung. 

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


3.1 Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bzw. Appartements bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Unterkunft zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes an Dritte. 
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10% erhöht werden. 
3.4 Die Preise können vom Gastgeber ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Gastgeber dem zustimmt.
3.5 Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung „auf Rechnung“ vereinbart so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Der Betrieb ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. bei Zahlungsverzug ist der Gastgeber berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen und den Vertrag sofort zu kündigen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigen, der Unterkunft der eines höheren Schadens vorbehalten. 
3.6 Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder in begründeten Fällen auch danach vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.7 Bei Langzeitaufenthalten ab einer Buchungsdauer von 30 Tagen erfolgt die Abrechnung monatlich, jeweils zum Monatsanfang. Die Übernachtungskosten werden dabei im Voraus bezahlt, die sonstigen Leistungen monatlich nachträglich berechnet.
3.8 Nimmt der Kunde zusätzliche Leistungen (z.B. Frühstück, Imbiss, Services) in Anspruch und übersteigen diese Kosten 100 € ist die Living Hallertau GmbH berechtigt eine Zwischenabrechnung zu erstellen.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Unterkunft aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. 

 

4. Umsatzsteuerliche Behandlung / Überlassungsdauer


4.1 Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Voraussetzungen gemäß §12 Abs. 2 Nr. 11 Umsatzsteuergesetz, sowie § 4 Nr. 12 Satz 2 Umsatzsteuergesetz erfüllt werden und ausschließlich Beherbergungsverträge im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen werden.
4.2 Die Living Hallertau GmbH weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Räume in keinem Fall auf Dauer und somit niemals für einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der §§ 8 und 9 Abgabenordnung zur Verfügung gestellt werden. Der Gast erkennt dies an und versichert, eine solche Nutzung weder zu beabsichtigen noch zu verlangen.
4.3 Die Living Hallertau GmbH hat das Recht, geeignete Nachweise zu Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthaltsort des Gastes zu verlangen und bei den Reservierungsunterlagen zu archivieren.

 

5. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)


5.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Unterkunft oder einer von Ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 
5.2 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt bei einer Reservierung von bis zu drei Zimmern und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen eine kostenfreie Stornierung bis 1 Tag vor 12:00 Uhr mittags am Tag der geplanten Anreise. Danach werden 80% des gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt. 
5.3 Für besonders nachfragestarke Zeiträume (z.B. regionale Messen, besondere Ereignisse) gilt grundsätzlich für alle Buchungen eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor Anreise. Danach werden 80% des gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt. 
5.4 Für rabattierte Übernachtungspauschalen, einer Aufenthaltsdauer ab 30 Nächten und Buchungen von mehr als 4 Zimmern wird die die Stornierung individuell geregelt.
5.5 Sofern zwischen dem Gastgeber und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebes auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Unterkunft ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Beherbergungsunternehmens oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. 

 

6. Rücktritt des Beherbergungsbetriebs 


6.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Gastgeber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
6.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gastgeber gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Unterkunft ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3 Ferner ist das Beherbergungsunternehmen berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- der Gastgeber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Unterkunft in der Öffentlichkeit gefährdet werden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gastgebers zuzurechnen ist.
6.4 Der Beherbergungsbetrieb hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis gesetzt. 
6.5 Bei berechtigtem Rücktritt des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

 

7. Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe


7.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 
7.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. 
7.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Unterkunft spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Gastgeber über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlicher niedriger Schaden entstanden ist.
7.4 Nach Übergabe der Apartments hat der Gast 24 Stunden Zeit eventuell bestehende Mängel festzustellen und dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen. Gleiches gilt für fehlende Inventargegenstände. Werden keine Mängel festgestellt, so hat der Gast für alle Mängel die während seines Aufenthaltes am Inventar entstehen zu haften.

 

8. Haftung des Gastes


8.1 Der Gast ist zum sorgfältigen und schonenden Umgang mit allen Sachen verpflichtet. Die Living Hallertau GmbH behält sich vor, Schadensersatz für durch den Gast verursachte Mängel zu erheben. Dies betrifft den Zustand des zur Verfügung gestellten Mobiliars und Inventars, verursachte Wasser- und Brandschäden und die dadurch entstandenen Auswirkungen sowie allgemeine Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind und eine normale Abnutzung übersteigen.
8.2. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast dem Beherbergungsbetrieb, es sei denn der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Beherbergungsbetriebes, oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.
8.3 Alle Apartments des Beherbergungsbetriebes sind Nichtraucherappartements. Bei Nichtbeachtung wird dem Gast eine erhöhte Reinigungsgebühr von mindestens 200 €, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

 

9. Haftung des Gastgebers


9.1 Der Gastgeber haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist in nicht leistungstypischen Bereichen jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Beherbergungsbetriebes zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Unterkunft auftreten, wird der Gastgeber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten. 
9.2 Für eingebrachte Sachen haftet die Unterkunft dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, nämlich bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag, jedoch höchstens bis zu dem Betrag von € 3.500,00; für Wert, Geld und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von €3.500,00 der Betrag von € 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn das Appartement oder die Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden verschlossen waren.
9.3 Für die unbeschränkte Haftung des Beherbergungsbetriebs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9.4 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gastgebergrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Unterkunft nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsbetriebs. 
9.5 Weckaufträge werden vom Gastgeber mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 
9.6 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Unterkunft übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 

 

10. Technische Einrichtungen


10.1 Die Living Hallertau GmbH stellt ein mit technischen Geräten und Möbeln ausgestattetes Appartement zur Verfügung. Die Verwendung von eigenen elektrischen Geräten durch den Gast unter Nutzung des Stromnetzes des Boardinghauses bedarf einer schriftlichen Genehmigung (außer Elektrokleingeräte wie Mobiltelefone, Laptop, Rasierer).
10.2 Der Beherbergungsbetrieb bietet dem Gast während seines Aufenthaltes die Möglichkeit der Nutzung des Internets (WLAN-Hotspot). Nimmt der Gast diesen Service in Anspruch verpflichtet sich dieser zur Einhaltung aller anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien. Für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung ist der Gast als Nutzer selbst verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt der Gast die volle Verantwortung aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung und stellt die Living Hallertau GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die Verbindungs- und Nutzerdaten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von der Living Hallertau GmbH zum Nachweis aufgezeichnet. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für die Verfügbarkeit und Störungsfreiheit des Internetzugangs. 

 

11. Schlussbestimmungen


11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergung bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch die Kunden sind unwirksam. 
11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes (Lindenstr. 8, 84104 Rudelzhausen).
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für die Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsunternehmens.
11.4 Es gilt deutsches Recht.
11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

 

Hinweis für Gäste mit Lebensmittelunverträglichkeiten und Lebensmittelallergien

 

Entsprechend der EU Richtlinie 2003/89/EG zur Änderung der Richtlinie 2000/13/EG und der LMIV-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 weisen wir darauf hin, dass wir Zutaten verwenden, die Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeit auslösen können. In unserem Betrieb werden Gerichte mit allen im Anhang II der LMIV angeführten allergenen Stoffen zubereitet, unbeabsichtigte Kreuzkontakte können nicht ausgeschlossen werden.

 

Es können keine Zusagen hinsichtlich Freiheit von allergenen Stoffen gemacht werden. Auch unseren Mitarbeitern ist es nicht erlaubt derartige Zusagen zu machen, weder in mündlicher noch in schriftlicher Form Für das Auftreten von Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten ist jede Haftung ausgeschlossen.

 

Stand: Januar 2020